Goltermann RE
Zurück zum BaulexikonAnträge & Genehmigung

Bau-Turbo (§ 246e BauGB)

Schneller zu Wohnraum: was die Sonderregel bringt und wo ihre Grenzen liegen.

Der „Bau-Turbo“ ist eine Sonderregel im Baugesetzbuch, die seit 30. Oktober 2025 gilt. Sie soll Wohnungsbau beschleunigen: Für Vorhaben, die Wohnraum schaffen, darf unter bestimmten Voraussetzungen von baurechtlichen Vorgaben abgewichen werden, auch wenn Bebauungsplan oder Umgebung das eigentlich nicht hergeben. Für Eigentümer im Bestand kann das interessant sein, etwa bei Aufstockung, Dachausbau oder der Umnutzung zu Wohnraum.

Stand Oktober 2026. Die Regelung ist neu, Gemeinden gehen unterschiedlich damit um, und Rechtsprechung entwickelt sich erst. Prüfen Sie Ihren Einzelfall.

Was regelt § 246e BauGB?

Die Vorschrift erlaubt Abweichungen von Vorschriften des Baugesetzbuchs und der darauf gestützten Vorschriften, zum Beispiel von Festsetzungen eines Bebauungsplans. Sie gilt für drei Arten von Vorhaben:

  • Neubau von Wohngebäuden
  • Erweiterung, Änderung oder Erneuerung bestehender Gebäude, wenn dadurch neue Wohnungen entstehen oder leerstehender Wohnraum wieder nutzbar wird, siehe Aufstockung und Dachboden ausbauen
  • Nutzungsänderung zulässig errichteter Anlagen zu Wohnzwecken, siehe Nutzungsänderung

Die Abweichung muss unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein. Sie ist also keine Freikarte.

Welche Rolle spielt die Gemeinde?

Ohne Zustimmung der Gemeinde geht es nicht. Die Bauaufsichtsbehörde beteiligt die Gemeinde, und diese entscheidet, meist durch den Gemeinderat oder einen Ausschuss. Nach der Bundesregelung gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die Gemeinde nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Die Gemeinde kann zustimmen, Auflagen machen oder ablehnen. Eine Ablehnung kann nicht ohne Weiteres durch die Aufsicht ersetzt werden.

In der Praxis heißt das: Wie gut der Bau-Turbo funktioniert, hängt stark von der Haltung Ihrer Gemeinde ab. Manche Kommunen haben Grundsatzbeschlüsse gefasst, andere entscheiden von Fall zu Fall. Ein frühes Gespräch mit Bauamt und Gemeinde lohnt sich.

Was bleibt unverändert?

  • Landesbauordnung: Regeln zu Abstandsflächen, Brandschutz, Standsicherheit und Stellplätzen bleiben bestehen
  • Bauantrag: Sie brauchen weiterhin eine vollständige, genehmigungsfähige Planung, siehe Bauantrag
  • Nachbarn: Ihre Interessen sind zu berücksichtigen, Rechtsschutz bleibt möglich
  • Naturschutz und Umwelt: Im Außenbereich und bei erheblichen Umweltauswirkungen gelten zusätzliche Prüfungen
  • Denkmalschutz: Eigene Genehmigungspflichten bleiben bestehen, siehe Denkmalschutz

Wie lange gilt die Regel?

§ 246e BauGB ist befristet: Er kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 im Genehmigungsverfahren angewendet werden. Das Gesetz ist als Erprobung gedacht und soll ausgewertet werden. Wer davon profitieren möchte, sollte nicht zu lange warten.

Wann kann er für mein Haus relevant sein?

  • Ihr Bebauungsplan lässt keine Aufstockung oder keinen Dachausbau zu, obwohl die Umgebung ähnlich dicht bebaut ist
  • Ein Gewerberaum oder Nebengebäude soll zu Wohnraum werden
  • Sie möchten eine zusätzliche Wohnung im Bestand schaffen, siehe Einliegerwohnung
  • Ihr Vorhaben scheitert bisher an einzelnen Festsetzungen, etwa Dachform, Geschosszahl oder Baugrenze

Wie gehen wir vor?

  1. Rahmen klären: Bebauungsplan, Gebietsart und Landesrecht prüfen
  2. Vorabstimmung: Mit Bauamt und Gemeinde sprechen oder eine Bauvoranfrage stellen
  3. Planung: Entwurf so entwickeln, dass nachbarliche Belange und Gestaltung überzeugen
  4. Antrag: Bauantrag einreichen und Zustimmung der Gemeinde begleiten

Häufige Fragen

Kann ich mit dem Bau-Turbo ohne Baugenehmigung bauen?

Nein. Der Bau-Turbo ersetzt keine Baugenehmigung. Er erweitert den Spielraum, welche Abweichungen die Behörde genehmigen darf.

Gilt der Bau-Turbo auch für kleine Vorhaben wie einen Dachausbau?

Ja, grundsätzlich sind auch Erweiterungen und Änderungen bestehender Gebäude erfasst, wenn dadurch Wohnraum entsteht. Ob es im Einzelfall nötig ist, hängt davon ab, ob Ihr Vorhaben ohnehin genehmigungsfähig wäre.

Muss die Gemeinde zustimmen?

Ja. Entscheidet sie nicht innerhalb von drei Monaten, gilt ihre Zustimmung als erteilt. Sie kann aber auch ablehnen oder Auflagen machen.

Verkürzt der Bau-Turbo die Verfahrensdauer?

Er kann Verfahren beschleunigen, weil Abweichungen leichter möglich sind. Wie schnell es geht, hängt von Bauamt, Gemeinde und Vollständigkeit der Unterlagen ab, siehe Dauer der Baugenehmigung.

Vom Wissen zur Planung

Ihr Vorhaben konkret besprechen

Wenn Sie für Ihr Gebäude Varianten vergleichen, Unterlagen vorbereiten oder die nächsten Planungsschritte klären möchten, können Sie Ihr Vorhaben mit uns besprechen. Der Umfang der Unterstützung wird projektbezogen vereinbart.

Für den Einstieg hilfreich

Objektadresse, vorhandene Pläne, Fotos und eine kurze Beschreibung dessen, was Sie verändern möchten.

Kontakt

Beratung und Genehmigung ansehen · Zur Startseite

Weiterführende offizielle Informationen: Baugesetzbuch (BauGB), § 246e. Die Anforderungen sind am konkreten Vorhaben zu prüfen.

Kontakt

Erzählen Sie uns
von Ihrem Vorhaben.

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Pläne und Fotos können Sie direkt per E-Mail mitschicken.

Büro
Oberer Kirchhaldenweg 101
70195 Stuttgart