Abstandsflächen
Wie nah Sie an die Grundstücksgrenze bauen dürfen.
Abstandsflächen sind Freiflächen zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen. Sie sorgen für Belichtung, Belüftung, Brandschutz und Sozialabstand. Bei Anbau, Aufstockung und Neubau entscheiden sie häufig darüber, wie groß ein Vorhaben werden darf.
Wie werden Abstandsflächen berechnet?
In Baden-Württemberg richtet sich die Tiefe der Abstandsfläche nach der Höhe der Wand. In der Regel gilt ein Maß von 0,4 der Wandhöhe, mindestens aber 2,50 Meter. Dazu kommen Sonderregeln, zum Beispiel für Dachflächen, Giebel oder bestimmte Gebäudeteile. Die genauen Vorgaben stehen in der Landesbauordnung und können sich ändern. Lassen Sie die Berechnung deshalb am konkreten Entwurf prüfen.
Wann darf ich an die Grenze bauen?
- Grenzbebauung: In bestimmten Fällen dürfen Gebäude ohne Abstand an die Grenze gebaut werden, etwa Garagen und Nebengebäude innerhalb zulässiger Maße.
- Bebauungsplan: Der Plan kann geschlossene oder halboffene Bauweise vorsehen.
- Bestand: Vorhandene Gebäude genießen unter Umständen Bestandsschutz. Bei Umbau und Aufstockung kann dieser enden.
Was tun, wenn der Abstand nicht reicht?
Es gibt mehrere Wege:
- Entwurf anpassen, zum Beispiel Wandhöhe oder Lage ändern
- Abweichung oder Befreiung beantragen
- Abstandsflächenübernahme mit dem Nachbarn vereinbaren. Sie wird als Baulast ins Baulastenverzeichnis eingetragen und bindet auch spätere Eigentümer.
Abstandsflächen bei Aufstockung und Anbau
Wird ein Gebäude höher, wachsen auch die Abstandsflächen. Bei Hanglage kann sich die Wandhöhe auf der Talseite deutlich vergrößern. Deshalb ist die Prüfung der Abstände vor jeder Aufstockung oder Erweiterung sinnvoll, siehe Aufstockung und Anbau.
Häufige Fragen
Brauche ich die Zustimmung des Nachbarn?
Bei Unterschreitung der Abstandsflächen ist die Beteiligung der Nachbarn wichtig. Eine Abstandsflächenübernahme setzt ihre Zustimmung voraus.
Wo finde ich Informationen zu Baulasten?
Baulasten werden im Baulastenverzeichnis geführt. Einsicht und Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.
Ihr Vorhaben konkret besprechen
Wenn Sie für Ihr Gebäude Varianten vergleichen, Unterlagen vorbereiten oder die nächsten Planungsschritte klären möchten, können Sie Ihr Vorhaben mit uns besprechen. Der Umfang der Unterstützung wird projektbezogen vereinbart.
Für den Einstieg hilfreich
Objektadresse, vorhandene Pläne, Fotos und eine kurze Beschreibung dessen, was Sie verändern möchten.
KontaktAllgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Vorschriften und Förderprogramme ändern sich; bitte lassen Sie Ihren Einzelfall prüfen.
