Bauantrag
Das passende Verfahren und die Unterlagen klären.
Ein Bauantrag ist der förmliche Antrag auf Genehmigung eines Bauvorhabens. Sie brauchen ihn für viele Neubauten, größere Umbauten, Anbauten und Aufstockungen. Für kleinere Maßnahmen gibt es einfachere Verfahren, manche sind sogar verfahrensfrei. Welches Verfahren für Ihr Vorhaben gilt, wird zu Beginn der Planung geklärt.
Welche Verfahren gibt es in Baden-Württemberg?
Die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) kennt mehrere Wege. Welcher passt, hängt von Art, Größe und Lage des Vorhabens ab.
- Verfahrensfrei: Bestimmte kleine Vorhaben brauchen weder Antrag noch Genehmigung. Das Baurecht gilt trotzdem, Sie müssen also Abstände, Brandschutz und Festsetzungen einhalten.
- Kenntnisgabeverfahren: Für bestimmte Wohnbauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans reichen die Bauvorlagen bei der Gemeinde. Gebaut werden darf nach Ablauf einer gesetzlichen Frist. Mehr dazu im Artikel Kenntnisgabeverfahren.
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Die Behörde prüft nur einen Teil der Vorschriften, andere müssen Sie und Ihre Planer eigenverantwortlich einhalten.
- Baugenehmigungsverfahren: Das umfassende Verfahren, etwa für größere oder komplexere Vorhaben.
Wer stellt den Bauantrag?
Bauherr oder Bauherrin ist, wer das Vorhaben auf eigene Verantwortung ausführen lässt. Die Bauvorlagen müssen in der Regel von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden, das sind meist Architektinnen und Architekten mit entsprechender Eintragung. Bei Eigentümergemeinschaften, Erbengemeinschaften oder Grundstücken mit mehreren Eigentümern brauchen Sie meist die Unterschriften aller Beteiligten.
Was gehört zu einem Bauantrag?
Der Umfang unterscheidet sich je nach Verfahren. Üblich sind:
- Antragsformulare und Angaben zu Bauherr und Entwurfsverfasser
- Amtlicher Lageplan und Berechnungen, etwa zu Grundflächen und Rauminhalten
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab
- Baubeschreibung mit Angaben zu Konstruktion, Nutzung und Erschließung
- Nachweise zu Standsicherheit, Brandschutz, Wärmeschutz und Entwässerung, soweit gefordert
Eine ausführliche Übersicht finden Sie im Artikel Bauvorlagen.
Wie lange dauert ein Bauantrag?
Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie vollständig und prüffähig die Unterlagen sind und ob Nachbarn oder weitere Stellen beteiligt werden müssen. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren am stärksten. Planen Sie für die Genehmigung mehrere Wochen bis Monate ein und beginnen Sie nicht mit Aufträgen, die vom Ergebnis abhängen. Details im Artikel Baugenehmigung: Dauer und Ablauf.
Häufige Fragen
Wie beginne ich einen Bauantrag?
Zunächst werden Vorhaben, Grundstück und das passende baurechtliche Verfahren eingeordnet. Daraus ergibt sich, welche Bauvorlagen benötigt werden. Die Stadt Stuttgart erläutert die Verfahren und stellt die jeweiligen Zugänge bereit. Der genaue Umfang richtet sich nach Ihrem Projekt.
Was kosten Bauantrag und Planung?
Behördliche Gebühren und Planungshonorar sind getrennte Kostenpositionen. Für eine belastbare Einschätzung werden Projektgröße, vorhandene Unterlagen, Planungsaufwand und notwendige Fachnachweise betrachtet. Ein Angebot sollte klar benennen, welche Leistungen enthalten sind und welche zusätzlich beauftragt werden müssen.
Brauche ich für jedes Bauvorhaben einen Bauantrag?
Nein. Kleine Vorhaben können verfahrensfrei sein, andere laufen im Kenntnisgabeverfahren. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei: Das materielle Baurecht gilt weiter.
Kann ich den Bauantrag selbst stellen?
Formal sind Sie als Bauherr Antragsteller. Die Bauvorlagen müssen aber in der Regel von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt werden.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?
Die Behörde kann die Arbeiten stoppen, einen Rückbau verlangen und ein Bußgeld verhängen. Auch für Verkauf und Finanzierung sind fehlende Genehmigungen ein Problem.
Ihr Vorhaben konkret besprechen
Wenn Sie für Ihr Gebäude Varianten vergleichen, Unterlagen vorbereiten oder die nächsten Planungsschritte klären möchten, können Sie Ihr Vorhaben mit uns besprechen. Der Umfang der Unterstützung wird projektbezogen vereinbart.
Für den Einstieg hilfreich
Objektadresse, vorhandene Pläne, Fotos und eine kurze Beschreibung dessen, was Sie verändern möchten.
KontaktWeiterführende offizielle Informationen: Stadt Stuttgart: Baurechtliche Verfahren. Die Anforderungen sind am konkreten Vorhaben zu prüfen.
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Vorschriften und Förderprogramme ändern sich; bitte lassen Sie Ihren Einzelfall prüfen.
