Teilungserklärung
Das Dokument, das Wohnungseigentum begründet.
Die Teilungserklärung ist der Rechtsakt, mit dem ein Grundstückseigentümer sein Eigentum in Wohnungseigentum aufteilt (§ 8 WEG). Sie legt fest, welche Räume zu welcher Wohnung gehören, wie die Miteigentumsanteile am Grundstück verteilt sind und wie die Gemeinschaft organisiert wird. Sie ist das zentrale Dokument jeder Eigentümergemeinschaft.
Was steht in der Teilungserklärung?
- Aufteilung: Das Grundstück wird in Miteigentumsanteile geteilt, verbunden mit Sondereigentum an bestimmten Räumen.
- Aufteilungsplan: Er zeigt, welche Räume zu welcher Einheit gehören, siehe Aufteilungspläne.
- Gemeinschaftsordnung: Regeln für Nutzung, Kosten, Instandhaltung, Verwaltung und Stimmrechte
- Sondernutzungsrechte: Zuweisung von Stellplätzen, Gärten oder Terrassen
Mehr zur Abgrenzung finden Sie im Artikel Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
Wie läuft die Erstellung ab?
- Gebäude prüfen und Aufteilung konzipieren
- Aufteilungspläne erstellen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Behörde beantragen
- Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung entwerfen
- Notarielle Beurkundung
- Eintragung der Wohnungsgrundbücher beim Grundbuchamt
Warum die Qualität so wichtig ist
Ungenaue oder widersprüchliche Teilungserklärungen führen später zu Streit, zum Beispiel über Kosten, Nutzung und bauliche Veränderungen. Ältere Teilungserklärungen stimmen oft nicht mehr mit dem Gebäude überein, etwa nach Dachausbauten. In solchen Fällen kann eine Anpassung nötig sein.
Kosten
Notar- und Grundbuchgebühren richten sich nach dem Wert. Hinzu kommen Planungsleistungen für Aufteilungspläne und gegebenenfalls Gebühren für die Bescheinigung. Genaue Beträge nennt der Notar.
Häufige Fragen
Kann ich die Teilungserklärung nachträglich ändern?
Ja, aber meist nur mit Zustimmung der betroffenen Eigentümer und in notarieller Form. Welche Mehrheiten oder Zustimmungen nötig sind, hängt von der Art der Änderung und der Gemeinschaftsordnung ab.
Wer erstellt die Teilungserklärung?
Üblicherweise entwirft sie der Notar, oft nach Vorarbeit durch Eigentümer, Architekt oder Verwalter. Die planerischen Grundlagen liefert ein Architekt.
Ihr Vorhaben konkret besprechen
Wenn Sie für Ihr Gebäude Varianten vergleichen, Unterlagen vorbereiten oder die nächsten Planungsschritte klären möchten, können Sie Ihr Vorhaben mit uns besprechen. Der Umfang der Unterstützung wird projektbezogen vereinbart.
Für den Einstieg hilfreich
Aktuelle Grundrisse, Grundbuchauszug oder Teilungserklärung (falls vorhanden) und Ihr Ziel für die Aufteilung.
KontaktAllgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Vorschriften und Förderprogramme ändern sich; bitte lassen Sie Ihren Einzelfall prüfen.
