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Antrag auf Abgeschlossenheit

Die Bescheinigung für die Aufteilung vorbereiten.

Wer ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen möchte, braucht zuerst eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Sie bestätigt, dass die vorgesehenen Wohnungen baulich in sich abgeschlossen sind. Die Bescheinigung ist Voraussetzung für die Eintragung im Grundbuch (§ 7 Abs. 4 WEG). Sie ersetzt aber weder die Teilungserklärung noch die notarielle Beurkundung.

Wann gilt eine Wohnung als abgeschlossen?

Die Verwaltungsvorschrift zur Abgeschlossenheit nennt im Wesentlichen diese Anforderungen:

  • Die Wohnung ist durch Wände und Decken von anderen Wohnungen und fremden Räumen baulich getrennt.
  • Sie hat einen eigenen, abschließbaren Zugang, etwa vom Treppenraum, einem Vorraum oder direkt vom Freien.
  • Wasserversorgung, Ausguss und WC liegen innerhalb der Wohnung.
  • Zugehörige Nebenräume wie Keller oder Dachboden sind eindeutig der Wohnung zugeordnet.

Nicht jede Wohnung, die im Alltag „für sich“ funktioniert, erfüllt diese Voraussetzungen. Gemeinsam genutzte Eingangsbereiche oder Durchgangszimmer sind häufige Gründe für Beanstandungen.

Ablauf von der Planung bis zum Grundbuch

  1. Bestand aufnehmen und prüfen, ob vorhandene Pläne dem Gebäude entsprechen.
  2. Aufteilungspläne erstellen oder anpassen. Die Anforderungen stehen im Artikel Aufteilungspläne.
  3. Antrag mit den geforderten Unterlagen bei der Baukontrolle im Baurechtsamt einreichen.
  4. Bescheinigung samt gestempelten Plänen erhalten.
  5. Teilungserklärung beim Notar beurkunden lassen (§ 8 WEG). Mehr dazu unter Teilungserklärung.
  6. Grundbuchamt trägt das Wohnungseigentum ein.

Typische Stolpersteine

  • Die Pläne zeigen einen älteren Zustand als das Gebäude heute.
  • Ein Zimmer ist nur durch eine andere Wohnung erreichbar.
  • Keller- oder Dachräume lassen sich keiner Wohnung eindeutig zuordnen.
  • Umbauten wurden früher ohne Genehmigung ausgeführt und müssen erst geklärt werden.
  • Leitungen für eine Wohnung verlaufen durch eine andere.

Häufige Fragen

Was ist mit einem „Antrag auf Abgeschlossenheit“ gemeint?

Gemeint ist der Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Sie wird bei der Bildung von Wohnungseigentum benötigt. In Stuttgart ist dafür die Baukontrolle im Baurechtsamt zuständig. Die Bescheinigung und die weitere notarielle Aufteilung sind unterschiedliche Schritte.

Welche Unterlagen braucht der Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Stuttgarter Checkliste nennt unter anderem das Antragsformular, eine Übereinstimmungserklärung, einen aktuellen Grundbuchauszug sowie Lageplan und vollständige Gebäudezeichnungen. Bei Änderungen an einer Aufteilung sind alte und neue Zustände gegenüberzustellen. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Checkliste.

Wie lange dauert die Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Das hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung der Behörde ab. Vollständige, widerspruchsfreie Pläne beschleunigen das Verfahren am stärksten.

Wer erstellt die Pläne für den Antrag?

Die Pläne müssen vollständig, maßstäblich und eindeutig beschriftet sein. Üblicherweise erstellt sie ein Architekt oder eine andere bauvorlageberechtigte Person. Die Anforderungen der Stadt stehen in der Checkliste.

Brauche ich die Bescheinigung auch bei einer Teilung unter Verwandten?

Ja. Für die Bildung von Wohnungseigentum im Grundbuch wird die Bescheinigung grundsätzlich verlangt, unabhängig davon, wer die Einheiten später erhält.

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Für den Einstieg hilfreich

Aktuelle Grundrisse, Grundbuchauszug oder Teilungserklärung (falls vorhanden) und Ihr Ziel für die Aufteilung.

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Weiterführende offizielle Informationen: Stadt Stuttgart: Checkliste Abgeschlossenheitsbescheinigung. Die Anforderungen sind am konkreten Vorhaben zu prüfen.

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