Goltermann RE
Zurück zum BaulexikonSanierung & Energie

Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg

Wann Solaranlagen bei Neubau und Dachsanierung vorgeschrieben sind.

In Baden-Württemberg gilt eine landesrechtliche Photovoltaik-Pflicht. Sie betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch grundlegende Dachsanierungen im Bestand. Wer in Stuttgart und der Region ein Dach erneuert oder neu baut, sollte die Solaranlage von Anfang an mitplanen.

Stand Oktober 2026. Das Landesrecht kann sich ändern, und das neue Bundesgesetz (siehe GModG) bringt eigene Solarvorgaben. Maßgeblich sind Gesetz und Praxisleitfaden des Umweltministeriums. Prüfen Sie Ihren Einzelfall.

Wann gilt die Pflicht?

  • Neubau von Nichtwohngebäuden: seit 1. Januar 2022
  • Neubau von Wohngebäuden: seit 1. Mai 2022, maßgeblich ist der Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde
  • Grundlegende Dachsanierung bestehender Gebäude: seit 1. Januar 2023
  • Neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen: seit 1. Januar 2022

Was ist eine grundlegende Dachsanierung?

Gemeint ist eine umfassende Erneuerung der Dachhaut, zum Beispiel neue Eindeckung mit Eingriff in die Konstruktion. Reine Reparaturen oder kleinere Ausbesserungen lösen die Pflicht in der Regel nicht aus. Die Abgrenzung ist im Einzelfall wichtig, bevor Sie ein Angebot einholen. Mehr zur Dachsanierung finden Sie unter Dachsanierung.

Wie lässt sich die Pflicht erfüllen?

  • PV-Anlage auf dem Dach: der Regelfall
  • Andere Flächen: Bei Neubauten kann Photovoltaik auch auf anderen Außenflächen oder in unmittelbarer Umgebung angerechnet werden
  • Solarthermie: Bei Neubauten sind solarthermische Anlagen zur Wärmeerzeugung eine Alternative
  • Ausnahmen: Für Fälle, in denen die Pflicht technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, sieht das Gesetz Ausnahmen vor, etwa bei ungeeigneter Dachfläche oder Verschattung. Wann das im Einzelfall zutrifft, klärt die Baurechtsbehörde

Was ist bei der Planung wichtig?

  • Statik: Trägt das Dach die zusätzliche Last? Das klärt ein Statiker
  • Dachaufbau: Anordnung von Modulen, Dachfenstern, Gauben und Kaminen sauber abstimmen
  • Brandschutz: Abstände und Zugänge für Feuerwehr beachten
  • Elektrotechnik: Zählerschrank, Wechselrichter, Speicher und Netzanschluss
  • Verschattung und Ausrichtung: bestimmen den Ertrag und die Wirtschaftlichkeit
  • Denkmal: Bei Denkmälern ist die Abstimmung mit der Behörde nötig, siehe Denkmal sanieren

Wie gehen wir vor?

  1. Pflicht prüfen: Ist Ihr Vorhaben ein Neubau oder eine grundlegende Dachsanierung?
  2. Dach beurteilen: Zustand, Statik, Ausrichtung, Verschattung
  3. Gesamtkonzept: Dach, Dämmung, PV und Heizung gemeinsam planen
  4. Umsetzung: Ausschreibung, Bauleitung, Anmeldung beim Netzbetreiber

Häufige Fragen

Muss ich bei jeder Dachreparatur eine PV-Anlage bauen?

Nein. Die Pflicht greift bei einer grundlegenden Dachsanierung, nicht bei Reparaturen oder kleinen Ausbesserungen.

Gilt die Pflicht auch für Gebäude, die ich nur kaufe?

Sie betrifft das Bauvorhaben, nicht den Kauf. Planen Sie nach dem Kauf ein neues Dach, sollten Sie sie früh einkalkulieren, siehe Hauskauf-Umbaucheck.

Muss ich die Anlage selbst finanzieren?

Die Pflicht trifft den Bauherrn. Möglich sind Eigeninvestition, Pacht- oder Contracting-Modelle, Förderprogramme sollten Sie vorab prüfen.

Gilt das auch bei Denkmalschutz?

Hier kann eine abgestimmte Lösung nötig sein. Klären Sie das früh mit der Denkmalbehörde.

Vom Wissen zur Planung

Ihr Vorhaben konkret besprechen

Wenn Sie für Ihr Gebäude Varianten vergleichen, Unterlagen vorbereiten oder die nächsten Planungsschritte klären möchten, können Sie Ihr Vorhaben mit uns besprechen. Der Umfang der Unterstützung wird projektbezogen vereinbart.

Für den Einstieg hilfreich

Baujahr, Fotos von Dach, Fassade und Heizung, vorhandene Energieausweise oder Rechnungen und Ihre Sanierungsziele.

Kontakt

Planungsleistungen für Sanierung ansehen · Zur Startseite

Weiterführende offizielle Informationen: Umweltministerium Baden-Württemberg: Photovoltaik-Pflicht. Die Anforderungen sind am konkreten Vorhaben zu prüfen.

Kontakt

Erzählen Sie uns
von Ihrem Vorhaben.

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Pläne und Fotos können Sie direkt per E-Mail mitschicken.

Büro
Oberer Kirchhaldenweg 101
70195 Stuttgart