Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Das neue „Heizungsgesetz“: was sich geändert hat und was Eigentümer jetzt beachten.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab, im Alltag meist „Heizungsgesetz“ genannt. Es wurde im Juli 2026 verkündet, die zentralen Änderungen gelten seit 29. Juli 2026. Für Eigentümer ist vor allem wichtig: Die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen.
Stand Oktober 2026. Das Gesetz ist neu, Verordnungen und Förderbedingungen folgen, und Gerichte beschäftigen sich noch damit. Einzelne Regelungen gelten erst ab 2027 oder später. Prüfen Sie Ihren Einzelfall.
Was hat sich geändert?
- 65-Prozent-Regel entfällt: Neue Heizungen müssen nicht mehr überwiegend mit Erneuerbaren laufen. Sie können zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Hybridlösungen und auch wieder Gas- oder Ölheizung wählen
- Beratungspflicht vor dem Einbau fossiler Heizungen ist entfallen
- Das Betriebsverbot für fossile Heizungen ist gestrichen. Stattdessen soll eine Quote für klimafreundliche Brennstoffe eingeführt werden, die noch gesetzlich geregelt werden muss
Was ist die Bio-Treppe?
Wer nach Inkrafttreten eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss sie ab 2029 mit einem steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe betreiben. Genannt werden 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Heizungen, die vollständig erneuerbar laufen, sind nicht betroffen.
Das ist wirtschaftlich wichtig: Klimaneutrale Brennstoffe sind teurer, und die Anteile müssen Sie später tatsächlich beschaffen können. Prüfen Sie die langfristigen Betriebskosten, nicht nur die Anschaffung.
Was gilt für den Neubau?
Das Gesetz sieht strengere Anforderungen vor, etwa für Nullemissionsgebäude. Bei öffentlichen Gebäuden früher, bei allen Neubauten nach den bisherigen Darstellungen ab 2030. Zudem soll eine Betrachtung der Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus kommen. Auch die Solarpflicht für Neubauten wird bundesweit ausgeweitet, die Zeitpunkte werden in den Veröffentlichungen unterschiedlich dargestellt. In Baden-Württemberg gilt bereits eine eigene Pflicht, siehe Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg.
Mieter und Vermieter
Ab 2028 sollen Netzentgelte für Erdgas und CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter hälftig geteilt werden, ab 2029 auch die Kosten der ersten Stufen der Bio-Treppe. Für Vermieter mit sehr niedrigen Mieten ist eine Härtefallregelung vorgesehen.
Wie steht es um die Förderung?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde angepasst: Die Förderhöhe richtet sich stärker nach dem Einkommen, es gibt einen Familienbonus, und die Höchstbeträge sinken. Die neuen Bedingungen gelten seit 21. Juli 2026. Details siehe Förderung für Sanierung.
Was sollten Eigentümer jetzt tun?
- Zustand erfassen: Alter und Zustand der Heizung, Verbrauch, Gebäudehülle, siehe Bestandsaufnahme
- Langfristig rechnen: Anschaffung, Betriebskosten, Brennstoffpreise und CO₂-Kosten über 15 bis 20 Jahre
- Wärmeplanung prüfen: Ob Fernwärme oder Wärmenetz kommen, hängt von der kommunalen Wärmeplanung ab
- Reihenfolge klären: Erst Hülle, dann Heizung, siehe Energetische Sanierung und Sanierungsfahrplan
- Förderung vor Beauftragung beantragen
Häufige Fragen
Darf ich wieder eine Gasheizung einbauen?
Grundsätzlich ja, die 65-Prozent-Regel ist entfallen. Neue Gas- und Ölheizungen müssen aber ab 2029 mit steigenden Anteilen klimaneutraler Brennstoffe betrieben werden. Prüfen Sie die Folgekosten.
Muss meine alte Heizung ausgetauscht werden?
Eine allgemeine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen gibt es nicht. Für bestimmte alte Kessel können weiterhin Austauschpflichten bestehen, das hängt vom Einzelfall ab.
Ist eine Wärmepumpe jetzt keine Option mehr?
Doch. Sie bleibt für viele Gebäude eine wirtschaftlich und technisch gute Lösung, vor allem bei gedämmtem Haus und niedrigen Vorlauftemperaturen. Mehr unter Heizungstausch und GEG.
Gilt das GModG für Bestandsgebäude?
Ja, vor allem beim Heizungstausch. Für den Neubau gelten zusätzliche Anforderungen.
Ihr Vorhaben konkret besprechen
Wenn Sie für Ihr Gebäude Varianten vergleichen, Unterlagen vorbereiten oder die nächsten Planungsschritte klären möchten, können Sie Ihr Vorhaben mit uns besprechen. Der Umfang der Unterstützung wird projektbezogen vereinbart.
Für den Einstieg hilfreich
Baujahr, Fotos von Dach, Fassade und Heizung, vorhandene Energieausweise oder Rechnungen und Ihre Sanierungsziele.
KontaktWeiterführende offizielle Informationen: Bundesgesetzblatt: Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Anforderungen sind am konkreten Vorhaben zu prüfen.
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Vorschriften und Förderprogramme ändern sich; bitte lassen Sie Ihren Einzelfall prüfen.
