Bauvorlagen
Welche Unterlagen für Bauantrag und Kenntnisgabe nötig sind.
Bauvorlagen sind die Unterlagen, mit denen Sie ein Bauvorhaben bei der Behörde beantragen oder anzeigen. Vollständige, widerspruchsfreie Bauvorlagen sind der wichtigste Hebel für ein zügiges Verfahren. Fehlende oder fehlerhafte Unterlagen sind der häufigste Grund für Nachforderungen und Verzögerungen.
Welche Bauvorlagen werden benötigt?
Der genaue Umfang richtet sich nach Verfahren und Vorhaben. Häufig gehören dazu:
- Antragsformulare: Angaben zu Bauherr, Grundstück, Entwurfsverfasser und Vorhaben
- Lageplan: Amtlicher Lageplan mit Gebäuden, Abständen, Zufahrten und Höhenlage
- Bauzeichnungen: Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten im Maßstab
- Baubeschreibung: Konstruktion, Materialien, Nutzung, Erschließung
- Berechnungen: Grundfläche, Geschossfläche, Rauminhalt, Stellplätze
- Nachweise: Standsicherheit, Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Entwässerung, soweit erforderlich
- Weitere Unterlagen: Zum Beispiel Zustimmungen der Nachbarn, Baulasten, Ausnahmen- oder Befreiungsanträge
Welche Unterlagen Ihre zuständige Behörde für das Verfahren verlangt, finden Sie in deren Hinweisen.
Wer erstellt die Bauvorlagen?
Bauvorlagen müssen in der Regel von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden, meist Architekten. Nachweise zu Statik, Brandschutz oder Wärmeschutz erstellen entsprechende Fachplaner, siehe Statiker und Fachplaner.
Was können Sie selbst vorbereiten?
Je besser Ihre Ausgangsunterlagen, desto weniger Aufwand entsteht in der Planung:
- Grundbuchauszug und Kaufvertrag
- Vorhandene Baupläne und frühere Baugenehmigungen
- Fotos von Gebäude, Grundstück und Umgebung
- Unterlagen zu Dach, Heizung, Leitungen und Umbauten
- Eigene Anforderungen: Raumbedarf, Nutzung, Budget
Häufige Fehler
- Pläne und tatsächlicher Bestand weichen voneinander ab.
- Angaben in Formularen und Zeichnungen widersprechen sich.
- Nachweise fehlen oder sind veraltet.
- Unterschriften aller Eigentümer fehlen.
Häufige Fragen
Wie viele Exemplare muss ich einreichen?
Das richtet sich nach dem Verfahren und dem Zugang, den die Stadt vorgibt. Fragen Sie vorab oder lassen Sie sich von Ihrem Planer beraten.
Kann ich alte Pläne verwenden?
Als Ausgangspunkt ja, aber sie müssen mit dem Gebäude übereinstimmen. Oft ist eine Bestandsaufnahme nötig.
Ihr Vorhaben konkret besprechen
Wenn Sie für Ihr Gebäude Varianten vergleichen, Unterlagen vorbereiten oder die nächsten Planungsschritte klären möchten, können Sie Ihr Vorhaben mit uns besprechen. Der Umfang der Unterstützung wird projektbezogen vereinbart.
Für den Einstieg hilfreich
Objektadresse, vorhandene Pläne, Fotos und eine kurze Beschreibung dessen, was Sie verändern möchten.
KontaktAllgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Vorschriften und Förderprogramme ändern sich; bitte lassen Sie Ihren Einzelfall prüfen.
