Kenntnisgabeverfahren
Bauen ohne Baugenehmigung, aber nicht ohne Prüfung.
Das Kenntnisgabeverfahren ist eine Besonderheit der Landesbauordnung Baden-Württemberg. Bestimmte Wohnbauvorhaben brauchen keine Baugenehmigung, wenn sie die Vorgaben eines Bebauungsplans einhalten. Stattdessen legen Sie die Bauvorlagen der Gemeinde vor und dürfen nach einer gesetzlichen Frist beginnen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften liegt dabei stärker bei Bauherr und Planer.
Wann kommt das Kenntnisgabeverfahren infrage?
Das Verfahren ist für bestimmte Vorhaben vorgesehen, vor allem für Wohngebäude und zugehörige Nebenanlagen im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Voraussetzungen sind unter anderem:
- Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.
- Die Erschließung ist gesichert.
- Die Gemeinde verlangt kein Genehmigungsverfahren.
Welche Gebäude im Einzelnen erfasst sind, regelt die LBO. Ob Ihr Vorhaben dazu gehört, ist im Einzelfall zu prüfen.
Wie läuft das Verfahren ab?
- Planung des Vorhabens nach Bebauungsplan und LBO
- Erstellung der Bauvorlagen durch eine bauvorlageberechtigte Person, siehe Bauvorlagen
- Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen Stelle der Gemeinde
- Wartefrist: Mit dem Bau darf nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist begonnen werden, sofern die Gemeinde nicht ein Genehmigungsverfahren verlangt. Die aktuelle Frist sollten Sie vor Planungsbeginn prüfen.
- Bauausführung mit den erforderlichen Nachweisen und Bescheinigungen
Vorteile und Risiken
Das Verfahren kann schneller sein als ein Baugenehmigungsverfahren. Gleichzeitig gibt es keine Genehmigung, die Ihnen die Rechtmäßigkeit bestätigt. Sie und Ihre Planer tragen das Risiko, dass Abstandsflächen, Festsetzungen und Brandschutz tatsächlich eingehalten sind. Weichen Sie vom Bebauungsplan ab, brauchen Sie ohnehin ein Genehmigungsverfahren oder eine Befreiung.
Häufige Fragen
Ist das Kenntnisgabeverfahren schneller als ein Bauantrag?
Oft ja, weil die Behörde keinen Genehmigungsbescheid ausstellt. Der Zeitgewinn hängt aber von Vollständigkeit der Unterlagen und Rückfragen ab.
Was passiert bei Abweichungen vom Bebauungsplan?
Dann kommt das Kenntnisgabeverfahren in der Regel nicht infrage. Es braucht ein Genehmigungsverfahren, gegebenenfalls mit Antrag auf Befreiung.
Brauche ich für das Kenntnisgabeverfahren einen Architekten?
Die Bauvorlagen müssen von einer bauvorlageberechtigten Person stammen. Das sind meist Architekten.
Ihr Vorhaben konkret besprechen
Wenn Sie für Ihr Gebäude Varianten vergleichen, Unterlagen vorbereiten oder die nächsten Planungsschritte klären möchten, können Sie Ihr Vorhaben mit uns besprechen. Der Umfang der Unterstützung wird projektbezogen vereinbart.
Für den Einstieg hilfreich
Objektadresse, vorhandene Pläne, Fotos und eine kurze Beschreibung dessen, was Sie verändern möchten.
KontaktAllgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Vorschriften und Förderprogramme ändern sich; bitte lassen Sie Ihren Einzelfall prüfen.
