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Balkon nachträglich anbauen

Einen Balkon am bestehenden Haus ergänzen.

Ein Balkon erweitert den Wohnraum nach draußen und verbessert die Wohnqualität deutlich. Er lässt sich auch nachträglich ergänzen. Wichtig sind eine saubere Konstruktion, die Prüfung des Baurechts und bei Wohnungen die Zustimmung der Beteiligten.

Welche Konstruktionen gibt es?

  • Vorstellbalkon: Eine freistehende Konstruktion mit eigenen Stützen und Fundamenten, die vor die Fassade gestellt wird. Sie belastet die Außenwand kaum und vermeidet Wärmebrücken.
  • Auskragender Balkon: Wird an Decke oder Wand befestigt und ragt frei heraus. Er braucht eine geprüfte Anbindung und thermische Trennung.
  • Hängebalkon: An Zugstangen aufgehängt, selten und konstruktiv aufwendig
  • Loggia: In das Gebäude integriert, meist nur bei größeren Umbauten

Was ist zu prüfen?

  • Statik: Tragen Wand und Decke die Lasten, oder sind Verstärkungen nötig?
  • Wärmebrücken: Eine durchgehende Bauteilverbindung kann Wärme verlieren und Feuchte begünstigen. Thermische Trennung vermeidet das.
  • Baurecht: Maße, Abstandsflächen und Gestaltungsvorgaben, siehe Abstandsflächen
  • Nachbarn: Einsicht, Verschattung und Abstand
  • Brandschutz: Abstände zu Fenstern und Fluchtwegen

Balkon an Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung

Außenwände und Fassade gehören bei Wohnungseigentum zum Gemeinschaftseigentum. Ein Balkonanbau braucht daher die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, siehe Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Bei Mietwohnungen entscheidet der Eigentümer.

Häufige Fragen

Was kostet ein nachträglicher Balkon?

Die Kosten hängen von Größe, Material, Konstruktion, Fundament und Anschlüssen ab. Ein Vorstellbalkon braucht Fundamente, ein auskragender Balkon einen aufwendigen Anschluss. Ein Angebot sollte Statik, Genehmigung und Montage enthalten.

Brauche ich für einen Balkon eine Baugenehmigung?

Meist ja oder zumindest eine Prüfung der Genehmigungspflicht. Das Vorhaben verändert Fassade und Nutzung. Klären Sie das vor der Bestellung.

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