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Architekt: Kosten & Honorar

Planungsleistungen und Budget nachvollziehbar vereinbaren.

Das Architektenhonorar richtet sich nach Aufgabe, Gebäude und vereinbartem Leistungsumfang. Eine pauschale Prozentzahl kann deshalb nur grob orientieren. Wichtiger ist, dass Sie wissen, was im Honorar enthalten ist und was nicht. So lassen sich Angebote vergleichen.

Wovon hängt das Honorar ab?

  • Anrechenbare Kosten: Je höher die Baukosten, desto höher in der Regel das Honorar, aber meist mit sinkendem Prozentanteil.
  • Schwierigkeit der Aufgabe: Ein Umbau im Bestand, ein denkmalgeschütztes Haus oder ein Hang-Grundstück verlangen mehr Planungsaufwand als ein einfacher Neubau.
  • Leistungsumfang: Entwurf und Bauantrag, Ausführungsplanung, Ausschreibung oder Bauleitung können einzeln oder gemeinsam beauftragt werden.
  • Umbau und Modernisierung: Für Arbeiten im Bestand sieht die HOAI einen Zuschlag vor, weil der Aufwand höher ist.

Welche Leistungen stecken im Honorar?

Die HOAI gliedert Architektenleistungen in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Welche davon Sie beauftragen, bestimmt das Honorar. Eine Übersicht finden Sie im Artikel Leistungsphasen.

Was kommt zusätzlich hinzu?

  • Nebenkosten wie Plots, Fahrten und Vervielfältigung, je nach Vereinbarung
  • Honorare für Fachplaner, etwa Tragwerksplanung, Brandschutz, Energieberatung und Vermessung
  • Gebühren der Behörden
  • Gutachten, zum Beispiel zu Boden, Schadstoffen oder Schall

So vergleichen Sie Angebote

  1. Prüfen Sie, welche Leistungsphasen enthalten sind.
  2. Achten Sie darauf, ob Nebenkosten pauschal oder nach Aufwand abgerechnet werden.
  3. Fragen Sie, welche Fachplaner nötig sind und von wem sie beauftragt werden.
  4. Klären Sie, was passiert, wenn sich der Umfang ändert.
  5. Lassen Sie das Honorar vor Beginn schriftlich oder in Textform vereinbaren.

Häufige Fragen

Was kostet ein Architekt für einen Umbau?

Das Honorar hängt von der Aufgabe, dem Gebäude und dem vereinbarten Planungsumfang ab. Ein gegliedertes Angebot zeigt, welche Leistungen und Nebenkosten enthalten sind. Baukosten sowie mögliche Kosten für weitere Fachleute und Behörden kommen gesondert hinzu.

Kann ich zunächst nur eine erste Planung beauftragen?

Sprechen Sie einen begrenzten ersten Planungsschritt an, beispielsweise die Untersuchung von Varianten. Vereinbaren Sie das konkrete Ergebnis und das Honorar vorab. So können Sie anschließend entscheiden, ob und in welchem Umfang die weitere Planung folgen soll.

Ist das Architektenhonorar verhandelbar?

Die HOAI dient als Orientierungsrahmen. Entscheidend ist eine klare Vereinbarung über Umfang und Honorar vor Auftragsbeginn. Ein sehr niedriges Angebot kann bedeuten, dass wichtige Leistungen fehlen.

Lohnt sich ein Architekt bei einem kleineren Umbau?

Wenn Genehmigung, Statik, Brandschutz oder ein komplexer Grundriss eine Rolle spielen, spart gute Planung oft mehr, als sie kostet. Bei einfachen Renovierungen kann ein Beratungshonorar genügen.

Vom Wissen zur Planung

Ihr Vorhaben konkret besprechen

Wenn Sie für Ihr Gebäude Varianten vergleichen, Unterlagen vorbereiten oder die nächsten Planungsschritte klären möchten, können Sie Ihr Vorhaben mit uns besprechen. Der Umfang der Unterstützung wird projektbezogen vereinbart.

Für den Einstieg hilfreich

Eine Beschreibung Ihres Vorhabens, vorhandene Unterlagen und Ihr grober Budgetrahmen.

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Weiterführende offizielle Informationen: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Anforderungen sind am konkreten Vorhaben zu prüfen.

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